Diese Webseite verwendet Cookies

Wir und bestimmte Dritte verwenden Cookies. Einzelheiten zu den Arten von Cookies,ihrem Zweck und den beteiligten Stellen finden Sie unten und in unserem Cookie Hinweis. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf "Alle erlauben" klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Webseiten zu haben. Sie können auch Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen oder Cookies ablehnen (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies). Cookie Hinweis und weitere Informationen

AGB

 

AGB PDF download

 

 

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Seite www.solar-auctions.com für Verbraucher

B) Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Seite www.solar-auctions.com für Unternehmer

C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber/Verkäufer​ der Seite www.solar-auctions.com


​​A) Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Seite www.solar-auctions.com  für Verbraucher


 

I. Rechtsverhältnisse Versteigerung und „Sofort-Kaufen“

II. Personaler Anwendungsbereich, Registrierung bzw. Anmeldung und Ausschluss

III. Zustandekommen Rechtsverhältnis

a) Bietverfahren, Zuschlag und Drittrechte 

b) Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss „Sofort-Kaufen“

IV. Widerruf

a) fehlende Widerrufsmöglichkeit bei Versteigerung

b) Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular „Sofort-Kaufen“

V. Zahlung

a) von Gebotsbetrag und Aufgeld bei Versteigerung

b) von Kaufpreis bei „Sofort-Kaufen“; Versandkosten

VI. Gefahrübergang und Abholung

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen“

VII. Besonderheiten bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten

VIII.Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen“

IX. Gewährleistungsansprüche und Haftung

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen

X. Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission

XI. Hinweis über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

XII. Plichten gemäß Verpackungsgesetz

XIII. Datenschutz

XIV. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht

 

I. Rechtsverhältnisse Versteigerung und „Sofort Kaufen“

(1) Die Solar Auctions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Serkan Yildirim, Auf dem Sand 14, 40721 Hilden, Email: info@solar-auctions.com, Telefon:+49-(0)2103-78932-00, Fax:+49-(0)2103 - 78932-20  (nachfolgend: "SA") versteigert als Auktionator über ihre Internet-Plattform www.solar-auctions.com gebrauchte Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber gegen Höchstgebote. Die SA bietet zudem auf ihrer Internet-Plattform neue und gebrauchte Gegenstände als Festpreisartikel im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber zum Kauf an. Gegenüber Verbrauchern (nachfolgend: Bieter/Käufer) im Sinne des § 13 BGB gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) SA tritt im Rahmen der Auktionen und der Verkaufsgeschäfte im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ nur als Vermittler und nicht als Veräußerer der Gegenstände auf. Das Rechtsverhältnis über den Erwerb von Gegenständen kommt daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter / Käufer zustande. Dies gilt auch bei Festpreisartikeln, die über die Option „Sofort-Kaufen“ zum Kauf angeboten werden. Das Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.

(3) Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen SA bzw. dem Auftraggeber zu den Personen, die im Rahmen der Online-Versteigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgeben oder im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ Angebote der  Auftraggeber verbindlich annehmen (nachfolgend: "Bieter" bzw. nach erfolgtem "virtuellen" Zuschlag und/oder nach Erwerb im Rahmen der Option „Sofort-Kaufen“: "Käufer"). Der Bieter/Käufer erkennt die alleinige Verbindlichkeit dieser Bedingungen an; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber bzw. zu SA.

II. Personaler Anwendungsbereich, Registrierung bzw. Anmeldung und Ausschluss

(1) Zur Nutzung der Plattform www.solar-auctions.com für die Teilnahme an den Auktionen und Abgabe von Geboten, aber auch um Gegenstände über die Option „Sofort-Kaufen“ zu erwerben sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(2) Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Online-Versteigerungen und Annahme des Angebots im Rahmen der Option „Sofort-Kaufen“ ist die vorherige Registrierung des Bieters/Käufers bei SA. Hierzu muss der Bieter/Käufer die von SA geforderten Daten vollständig und korrekt angeben.

(3) Bei der erstmaligen Registrierung sind u.a. die dort auf der Internetseite der SA abgefragten Daten wie u.a. der Vor-und Nachname, eine zustellungsfähige Rechnungsanschrift (kein Postfach), ein Passwort, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Bieters/Käufers über die erfolgreiche Registrierung und anschließend eine systemgenerierte Vergabe einer unveränderbaren Bieternummer per E-Mail.

(4) Maßgeblich für eine Akzeptanz ist zunächst die zutreffende Personalausweis-Nr. SA behält sich vor, die Legitimation durch die Übermittlung einer Kopie eines Legitimationsnachweises (Kopie des Personalausweises) belegen zu lassen.

(5) Der Bieter/Käufer ermächtigt SA durch seine Registrierung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. SA beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO (siehe Datenschutzerklärung).

(6) Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter/Käufer verpflichtet, die vorgenannten Angaben unverzüglich in seinem Kundenkonto zu aktualisieren. Für Fehler infolge des Unterlassens haftet der Bieter/Käufer.

(7) Die Bieternummer und das Passwort werden für jede Anmeldung benötigt (Login).

(8) Der Bieter/Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter/Käufer entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter/Käufer verpflichtet, dieses SA unverzüglich mitzuteilen. Der Bieter/Käufer haftet für sämtliche sein Konto betreffende Handlungen, wenn er einem Dritten einen entsprechen Zugang bzw. eine Nutzung ermöglicht.

(9) Sofern der Bieter/Käufer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, - hierzu zählt insbesondere ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten - ist SA dazu berechtigt, den Bieter/Käufer von der weiteren Nutzung des Internetportals mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

(10) Im Übrigen wird auf die besonderen Ausschlusstatbestände der Nichtzahlung und -abnahme versteigerter Gegenstände [V. a) (8) u. VI. a) (14)] hingewiesen.

(11) Betroffene Personen werden von einem etwaigen Ausschluss per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Nach einer Sperrung des Zugangs eines Bieters/Käufers durch SA aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB ist der Bieter/Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SA zu einer erneuten Registrierung im Internetportal berechtigt.

III. Zustandekommen des Rechtsverhältnisses

a) Bietverfahren, Zuschlag und Drittrechte

(1) Die in dem Online-Versteigerungskatalog von SA abgebildeten Gegenstände des jeweiligen Auftraggebers stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Es handelt sich durchgehend um eingestellte Gegenstände, die in ihrem Ist-Zustand - wie sie stehen und liegen – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung angeboten werden. SA bleibt vorbehalten, die im Online-Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

(2) Die Angaben im Online-Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit der Gegenstände dar, insbesondere wird durch die Angaben im Online-Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Angaben im Online-Versteigerungskatalog sind ausschließlich vom Anbieter/Auftraggeber erstellt worden. SA hat keinen Einfluss auf die Angaben. SA empfiehlt deshalb, die Gegenstände am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen, was jederzeit zu den von SA angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht wird.

(3) Gebote können nur von registrierten Personen abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels nicht von SA autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z. B. so genannte "Sniper"-Programme) ist unzulässig. Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Online Versteigerungen zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatz geltend gemacht.

(4) Die Online-Versteigerung beginnt für jeden Gegenstand mit einem Startpreis. Die Erhöhung des Gebots hat mindestens in vom Mindestgebot abhängigen Steigerungsschritten zu erfolgen. Der nächst höhere Steigerungsschritt wird automatisch angezeigt. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. Es wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt, der das Gebot der den Bietagent in Anspruch nehmenden Person, innerhalb des vorgegebenen Rahmens automatisch schrittweise erhöht, bis die Person wieder Höchstbietender ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.

(5) Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Versteigerung erfolgen. Die Laufzeit der einzelnen Angebote wird von SA festgelegt. SA behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Laufzeiten zu verlängern oder zu verkürzen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr von SA maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 5 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Online-Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Online-Versteigerung ein Zeitraum von 5 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.

(6) Das abgegebene Gebot des Bieters  ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen von SA als Vertreter des Auftraggebers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. SA ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von der Online-Versteigerung auszuschließen.

(7) Der Bieter, der am Ende der Online-Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Der Zuschlag erfolgt mittels einer Zuschlagsbestätigung per Email ("virtueller Zuschlag"). Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch SA wirksam.

(8) Liegt das Höchstgebot unter dem vom Anbieter angegebenen Mindestpreis, so wird der Zuschlag vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung von SA erteilt, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt SA innerhalb von 3 Werktagen nach Ende der Online-Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

(9) Der Höchstbietende ist an sein abgegebenes Gebot gebunden, während SA berechtigt ist, den Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. In diesem Fall ist der Bieter für die Dauer der von SA festgelegten Frist an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Email-Adresse wirksam.

(10) SA behält sich gemäß § 156 S. 2 Alt. 2 BGB vor, die Online-Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung des Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen.

(11) Sollten ausgeschlossene Personen unter einem Verstoß gegen II. (1) teilnehmen, können sie sich nicht darauf berufen, ihnen gegenüber sei die Online-Versteigerung unwirksam. SA bleibt hingegen dieses Recht vorbehalten.

(12) Für die Freistellung von Rechten Dritter an den angebotenen Gegenständen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

b) Angebot und Vertragsschluss bei „Sofort-Kaufen“

(1) Die Angebote der SA im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers im Onlineshop sind freibleibend und eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. 

(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Prospekte, Infoblätter, Beschreibungen, sonstige Druckschriften o.ä. stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen lediglich nur der Orientierung und der Information des Käufers.

(3) Garantien sind nur verbindlich, wenn und soweit diese vom Hersteller zugesichert sind und sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen vom Auftraggeber aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Im Übrigen gelten die Herstellergarantien für alle von dem  Auftraggeber bzw. SA gelieferten Waren. Der Auftraggeber und auch SA übernimmt selbst keine Garantien. Es werden höchstens die Garantien des Herstellers weitergeleitet.

(4) Das gewünschte Produkt kann unverbindlich nach Registrierung durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb gelegt werden. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit durch Anklicken des Buttons [Warenkorb] unverbindlich angesehen werden.

Die Produkte können jederzeit durch Anklicken des Feldes [Entfernen] und [Aktualisieren] wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Wenn das Produkt im Warenkorb gekauft werden soll, muss der Button [zur Bestellung] angeklickt werden. Es sind dann alle erforderlichen Daten für den Abschluss der Bestellvorgangs anzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem [*] gekennzeichnet. Nach Eingabe der Daten und Auswahl der Zahlungs- und Versandart gelangt man über den Button [Auswählen] zur Bestellseite (Bestätigung), auf der die Eingaben nochmals überprüft werden können.

Bis zu diesem Schritt kann man durch Anklicken des Buttons [zurück] des Browsers zur vorherigen Seite gelangen und die Eingaben korrigieren. Der Vorgang lässt sich jederzeit auch durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Durch Anklicken des Buttons [Jetzt kaufen] wird der Bestellvorgang abgeschlossen.

IV. Widerruf

a)Fehlende Widerrufsmöglichkeit bei Versteigerung

Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass ihm – auch wenn er Verbraucher ist – nach § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB kein Widerrufsrecht im Falle der Versteigerung zusteht, da es sich um einen Vertrag handelt, der im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen wird, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung).

b)Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular „Sofort-Kaufen“

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie SA, die vom Auftraggeber bevollmächtigt ist, Erklärungen mit Wirkung für den Auftraggeber entgegenzunehmen, unter der Anschrift

 

Solar Auctions GmbH
Auf dem Sand 14
40721 Hilden

info@solar-auctions.com
Telefon:+49-(0)2103-78932-00
Fax:+49-(0)2103 - 78932-20

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Paketversandfähige Waren haben Sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Nicht paketversandfähige Waren holen wir auf Ihre Kosten ab. Die Kosten beziffern sich nach Gewicht der Ware (pro Palette und Gewicht der Palette) und Entfernung (verifiziert nach PLZ). Die genauen Kosten der Rücksendung pro Palette und je nach Entfernung innerhalb Deutschlands können Sie der Frachtkostentabelle  entnehmen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es zurück. Das Formular ist jedoch nicht zwingend.

 

Widerrufsformular

An: 

Solar Auctions GmbH
Auf dem Sand 14
40721 Hilden

info@solar-auctions.com
Telefon:+49-(0)2103-78932-00
Fax:+49-(0)2103 - 78932-20    

   

 

Hiermit widerrufen ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

Bezeichnung:

_________________________________________________________________

Order-ID / Rechnungsnummer (*) (kein Pflichtfeld):

_________________________________________________________________

Bestellt am / erhalten am (*):

_________________________________________________________________

Ihren Namen/Adresse bitte hier eintragen.

Vorname/Nachname:

_______________________________________________

Straße:

__________________________________________________________

PLZ / Ort:

________________________________________________________

Datum:

________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):

______________________________

(*): Unzutreffendes bitte streichen.

 

V. Zahlung

a) von Gebotsbetrag, Aufgeld und Mehrwertsteuer bei Versteigerung

(1) Das vom Bieter neben dem Gebotsbetrag  zu zahlende Aufgeld beträgt derzeit 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

(2) Der Gebotsbetrag, das Aufgeld und die MwSt. sind im Zeitpunkt des Zuschlags mit Erhalt der Zuschlagsbestätigung und der elektronischen Rechnung sofort fällig; bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnung wird nur in elektronischer Form übermittelt. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(3) Die dem Bieter nach Beendigung der Online-Versteigerung zugesandten Zuschlagsbestätigungen/Rechnungen werden vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung übergeben.

(4) SA ist berechtigt, Gebotsbeträge und Nebenleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzuziehen.

(5) Der Bieter wird über die Zahlungsmodalitäten per E-Mail informiert.

(6) Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gebotsbetrages ist der Auftraggeber bzw. SA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut freihändig zu verkaufen oder zu versteigern, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Bieter zu tragen sind.

(8) SA behält sich vor, säumige Bieter von der zukünftigen Teilnahme auszuschließen.

b) von Kaufpreis bei „Sofort-Kaufen“ ; Versandkosten

(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

(2) Die Höhe der Versandkosten sind den Hinweisen zu den Versandkosten (Versandkostentabelle (bitte klicken)) auf der rechten Shopseite zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Versand der Ware nur auf Anfrage und gesonderten Auftrag erfolgt und die Ware andernfalls grundsätzlich am Sitz der SA in Hilden abzuholen ist.

(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die zur Zahlung erforderlichen Daten werden nach Bestellung mitgeteilt.

(4) Die Übergabe der Ware erfolgt bei den Vorkasse-Zahlungsarten nach Zahlungseingang bei SA.

(5) Hat der Käufer die Unzustellbarkeit einer Sendung zu vertreten, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Sendungen gelten als unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger unter der von ihm angegebenen Adresse nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbrief- oder Paketkasten) oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.

VI. Gefahrübergang und Abholung/Lieferzeit

a) bei Versteigerung

(1) Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des ersteigerten Gegenstandes geht mit der Übergabe des Gegenstandes auf den Bieter über.

(2) Die tatsächliche Übergabe der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der in V. a) (1) bezeichneten Beträge.

(3) Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme der Gegenstände. Nimmt der Bieter die angebotene Übergabe im Anschluss an den Zuschlag nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch den Auftraggeber oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.

(4) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Bieters und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften des Auftraggebers.

(5) Für schuldhaft verursachte Beschädigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, SA oder Dritten entstehen, haftet der Bieter. Der Bieter übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.

(6) Sämtliche zum Verwertungsumfang gehörenden Gegenstände sind vom Bieter vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Bieter eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist er verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Als Maßstab für eine besenreine Räumung dient die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung.

(7) Sollte das Gelände, auf dem sich die zu versteigernden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme an der Online-Versteigerung betreten werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Jeder Interessent haftet für die von ihm verursachten und verschuldeten Schäden.

(8) Mit der Abholung bzw. dem Abtransport gelten die Gegenstände als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.

(9) Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten nach dem Zuschlag erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(10) Bei der Abholung bzw. Demontage der Gegenstände hat der Bieter oder ein von ihm beauftragter Dritter entsprechende Legitimationsnachweise (z. B. Personalausweis) und einen Ausdruck der Rechnung bzw. etwaige weitere vorher vereinbarte Nachweise vorzulegen.

(11) Für den Fall der schuldhaften Verzögerung der Abholung bzw. der Demontage oder dem Abtransport ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Bieters in Verwahrung zu geben.

(12) Kommt der Bieter in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann der Auftraggeber bzw. SA einen Aufwandsersatz von mindestens 350,- € netto pro Tag bzw. die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen.

(13) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, sind der Auftraggeber bzw. SA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut freihändig zu verkaufen oder zu versteigern, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom säumigen Bieter zu tragen sind.

(14) SA behält sich vor, säumige Bieter von der zukünftigen Teilnahme auszuschließen.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des gekauften Gegenstandes geht bei Abholung des Gegenstands mit der Übergabe des Gegenstandes auf den Käufer über.

(2) Die tatsächliche Übergabe der gekauften Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der in V. b) (1) bezeichneten Beträge.

(3) Die Annahme des Angebots verpflichtet zur sofortigen Abnahme der Gegenstände. Nimmt der Käufer die angebotene Übergabe im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch den Auftraggeber oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.

(4) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften des Auftraggebers.

(5) Für schuldhaft verursachte Beschädigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, SA oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.

(6) Sämtliche zum Kaufvertrag gehörenden Gegenstände sind vom Käufer vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Käufer eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist er verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Als Maßstab für eine besenreine Räumung dient die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung.

(7) Mit der Abholung bzw. dem Abtransport gelten die Gegenstände als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.

(8) Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten nach dem Abschluss des Kaufvertrages erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(9) Bei der Abholung bzw. Demontage der Gegenstände hat der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter entsprechende Legitimationsnachweise (z. B. Personalausweis) und einen Ausdruck der Rechnung bzw. etwaige weitere vorher vereinbarte Nachweise vorzulegen.

(10) Für den Fall der schuldhaften Verzögerung der Abholung bzw. der Demontage oder dem Abtransport ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers in Verwahrung zu geben.

(11) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann der Auftraggeber bzw. SA einen Aufwandsersatz von mindestens 350,- € netto pro Tag bzw. die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen.

(12) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, sind der Auftraggeber bzw. SA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut freihändig zu verkaufen oder zu versteigern, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom säumigen Käufer zu tragen sind.

(13) Verladung und Versand erfolgen nur bei besonderer Beauftragung. Die gekauften Gegenstände  sind nur bei Frei-Haus-Lieferungen durch den Auftraggeber versichert. Eine Frei-Haus-Lieferung setzt voraus, dass der Käufer dem Auftraggeber bzw. SA einen entsprechenden schriftlichen Auftrag erteilt und dieser vom Auftraggeber bzw. SA ausdrücklich schriftlich angenommen wurde. Die dadurch resultierenden Mehrkosten für Versicherung und Weitertransport zu einer vom Käufer angegebenen Adresse geht zu Lasten des Käufers. Zuvor wird SA dem Käufer die Kosten mitteilen.

(14) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Auftraggeber bzw. SA die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

(15) Der Versand erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beim Verbrauchsgüterkauf auf Risiko des Auftraggebers. Falls die Transportversicherung von dem Auftraggeber abgeschlossen wurde, gelten die in der beigefügten Versicherungsbestätigung enthaltenen Bestimmungen.

(16) Die bestellte Ware wird innerhalb von 2 Werktagen nach der Bestellung bzw. bei den Vorkassezahlarten innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang bei SA auf den Weg gebracht.. Sonn- und Feiertage sind zu berücksichtigen.

Sollte die Ware wegen einer unvorhersehbaren Verzögerung beim beauftragten Versandunternehmen nicht in der angegebenen Zeit zugestellt werden, wird um unverzügliche Nachricht gebeten.

Die angegebenen Lieferzeiten gelten für den Inlandsversand. Der Versand in das Ausland, sofern angeboten, kann 3-4 Werktage länger dauern.

(17) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Nicht abgerufene, aber bereitgestellte Ware kann auf Kosten und Risiko des Käufers entweder eingelagert oder an diesen abgesandt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung und Versendungsart auszuwählen. Abrufaufträge müssen innerhalb von 3 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt automatisch eine Restlieferung.

(18) Falls der Verkäufer im Einzelfall aus Kulanz der Stornierung eines Auftrages zustimmt, ist diese erst mit seiner schriftlichen Zustimmung wirksam. Waren, die kundenspezifisch bestellt wurden, können nicht auf dem Kulanzwege geregelt werden. Im Falle einer von dem Verkäufer akzeptierten Stornierung berechnet der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

VII. Besonderheiten bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten und Nicht-EU Staaten

(1) Bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten können Online-Versteigerungen und Verkaufsgeschäfte nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer sowie eine Gelangensbestätigung vorliegen, die SA spätestens 10 Tage nach Beendigung der Online-Versteigerung zugesandt wurde.

(2) Bieter und Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an SA zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet.

VIII. Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

a) bei Versteigerung

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von SA auf Zahlung des Aufgeldes und der anteiligen MwSt. ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen SA zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Das Eigentum an den Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Gebotsbetrages nebst Aufgeld und MwSt. auf den Bieter über. Darüber hinaus bleibt SA die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der mit dem Bieter bestehenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von SA auf Zahlung des Kaufpreises ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen SA zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftraggebers.

IX. Gewährleistungsansprüche und Haftung

a) bei Versteigerung

(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Eine vorherige Besichtigung am jeweiligen Standort wird jederzeit zu den von SA angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht.

(2) SA haftet dem Bieter für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) SA haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Es wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(4) SA haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf eine eigene fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(5) SA haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für alle Schäden, die auf eigene Arglist beruhen. Dasselbe gilt für ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die in IX. a) (3) S. 2 enthaltene Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.

(7) SA übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.solar-auctions.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. SA steht insbesondere nicht für eine zeitweilige systembedingte Unerreichbarkeit oder für technische Fehler ein, wenn Gebote infolgedessen keine Berücksichtigung fanden.

(8) Die vorstehenden Regelungen der IX. a) (3) – (7) gelten sinngemäß für den Auftraggeber und seinen mit dem Bieter in IX. a) (1) vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Beim Verkauf an Verbraucher gilt bei Neuware die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe an den Käufer.

(2) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Sache. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Unbeschadet dessen haftet der Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) SA ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Auftraggeber entgegenzunehmen.

X. Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang ist SA gesetzlich verpflichtet, den Bieter/Käufer auf deren E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@solar-auctions.com. SA ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Bieter/Käufer einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist SA zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann den Bietern/Käufern die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

XI. Hinweis über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

Solche Altgeräte sind nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkauft  der Auftraggeber bzw. SA nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

XII. Pflichten gemäß Verpackungsgesetz

SA verkauft und versteigert Waren ausschließlich namens und im Auftrag seiner Auftraggeber und ist damit weder Hersteller noch Vertreiber im Sinne des VerpackG und übernimmt für seine Auftraggeber daher keinerlei Verpflichtungen nach dem VerpackG. Mit der Erteilung des Auftrags an SA zur Versteigerung/Verkauf von Waren erklären die Auftraggeber, dass Sie ihren nach dem VerpackG bestehenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen und insbesondere die erforderliche Registrierung vorgenommen haben.

XIII. Datenschutz

Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch den Auftraggeber bzw. SA, oder durch den Auftraggeber bzw. SA beauftragte Dritte im Namen des Auftraggebers bzw. SA erfolgen, ist dieser berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Auftraggeber bzw. SA ist berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie der EU-DSGVO werden eingehalten. Einzelheiten unter Datenschutzerklärung 

XIV. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht

(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden existieren nicht und sind unwirksam.

 

Stand: Dezember 2018

 


B) Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Seite www.solar-auctions.com  für Unternehmer


I. Rechtsverhältnisse Versteigerung und „Sofort-Kaufen“

II. Personaler Anwendungsbereich, Registrierung bzw. Anmeldung und Ausschluss

III. Zustandekommen Rechtsverhältnis

a) Bietverfahren, Zuschlag und Drittrechte

b) Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss „Sofort-Kaufen“

IV. Ausschluss Widerruf

V. Zahlung

a) von Gebotsbetrag und Aufgeld bei Versteigerung

b) von Kaufpreis bei „Sofort-Kaufen“; Versandkosten

VI. Gefahrübergang und Abholung

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen“

VII. Besonderheiten bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten

VIII.Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen“

IX. Gewährleistungsansprüche und Haftung

a) bei Versteigerung

b) bei „Sofort-Kaufen“

X. Mängelrüge

XI. Hinweis über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

XII. Plichten gemäß Verpackungsgesetz

XIII. Datenschutz

XIV. Gerichtsstandsvereinbarung, Erfüllungsort

XV. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht

 

I. Rechtsverhältnisse Versteigerung und „Sofort-Kaufen“

(1) Die Solar Auctions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Serkan Yildirim, Auf dem Sand 14, 40721 Hilden, Email: info@solar-auctions.com,Telefon:+49-(0)2103-78932-00, Fax:+49-(0)2103 - 78932-20 (nachfolgend: "SA") versteigert als Auktionator über ihre Internet-Plattform www.solar-auctions.com gebrauchte Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber gegen Höchstgebote. Die SA bietet zudem auf ihrer Internet-Plattform neue und gebrauchte Gegenstände als Festpreisartikel im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber zum Kauf an. Gegenüber Unternehmern (nachfolgend: Bieter/Käufer) im Sinne des § 14 BGB gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“). Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die  ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend ihrer gewerblichen und/oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) SA tritt im Rahmen der Auktionen und der Verkaufsgeschäfte im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ nur als Vermittler und nicht als Veräußerer der Gegenstände auf. Das Rechtsverhältnis über den Erwerb von Gegenständen kommt daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber von SA und dem Bieter zustande. Dies gilt auch bei Festpreisartikeln, die über die Option „Sofort-Kaufen“ zum Kauf angeboten werden. Das Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.

(3) Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen SA bzw. dem Auftraggeber zu den Personen, die im Rahmen der Online-Versteigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgeben oder im Wege der Option „Sofort-Kaufen“ Angebote der  Auftraggeber verbindlich annehmen (nachfolgend: "Bieter" bzw. nach erfolgtem "virtuellen" Zuschlag und/oder nach Erwerb im Rahmen der Option „Sofort-Kaufen“: "Käufer"). Der Bieter/Käufer erkennt die alleinige Verbindlichkeit dieser Bedingungen an; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber bzw. zu SA.

II. Personaler Anwendungsbereich, Registrierung bzw. Anmeldung und

Ausschluss

(1) Zur Teilnahme an den Online-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten, aber auch um Gegenstände im Rahmen der Option „Sofort-Kaufen“ zu erwerben sind nur Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 310 (1) BGB berechtigt.

(2) Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Online-Versteigerungen ist die vorherige Registrierung des Bieters bei SA. Hierzu muss der Bieter die von SA geforderten Daten vollständig und korrekt angeben. Die Registrierung muss von einer vertretungsberechtigten natürlichen, namentlich anzugebenden Person vorgenommen werden.

(3) Bei der erstmaligen Registrierung sind u.a. ein Passwort, der Name (Firma), eine zustellungsfähige Rechnungsanschrift (kein Postfach) sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Bieters über die erfolgreiche Registrierung und anschließend eine systemgenerierte Vergabe einer unveränderbaren Bieternummer per E-Mail.

(4) Maßgeblich für eine Akzeptanz ist zunächst die zutreffende USt-ID-Nr. SA behält sich vor, die Legitimation durch die Übermittlung einer Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eines amtlichen Gewerbenachweises belegen zu lassen.

(5) Der Bieter ermächtigt SA durch seine Registrierung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. SA beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO (siehe Datenschutzerklärung).

(6) Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist die teilnehmende Person verpflichtet, die vorgenannten Angaben unverzüglich in seinem Kundenkonto zu aktualisieren. Für Fehler infolge des Unterlassens haftet der Bieter.

(7) Die Bieternummer und das Passwort werden für jede Anmeldung benötigt (Login).

(8) Der Bieter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses SA unverzüglich mitzuteilen. Der Bieter haftet für sämtliche sein Konto betreffende Handlungen, wenn er einem Dritten einen entsprechen Zugang bzw. eine Nutzung ermöglicht.

(9) Sofern der Bieter gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, - hierzu zählt insbesondere ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten - ist SA dazu berechtigt, den Bieter von der weiteren Nutzung des Internetportals mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

(10) Im Übrigen wird auf die besonderen Ausschlusstatbestände der Nichtzahlung und -abnahme versteigerter Gegenstände [V. a) (8) u. VI. a) (14)] hingewiesen.

(11) Betroffene Personen werden von einem etwaigen Ausschluss per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Nach einer Sperrung des Zugangs eines Bieters durch SA aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB ist der Bieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SA zu einer erneuten Registrierung im Internetportal berechtigt.

III. Zustandekommen Rechtsverhältnis

a)Bietverfahren, Vertragsschluss und Drittrechte

(1) Die in dem Online-Versteigerungskatalog von SA abgebildeten Gegenstände des jeweiligen Auftraggebers stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Es handelt sich durchgehend um eingestellte Gegenstände, die in ihrem Ist-Zustand - wie sie stehen und liegen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung- angeboten werden. SA bleibt vorbehalten, die im Online-Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

(2) Die Angaben im Online-Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit der Gegenstände dar, insbesondere wird durch die Angaben im Online-Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Angaben im Online-Versteigerungskatalog sind ausschließlich vom Anbieter/Auftraggeber erstellt worden. SA hat keinen Einfluss auf die Angaben. SA empfiehlt deshalb, die Gegenstände am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen, was jederzeit zu den von SA angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht wird.

(3) Gebote können nur von registrierten Personen abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels nicht von SA autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z. B. so genannte "Sniper"-Programme) ist unzulässig. Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Online Versteigerungen zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatz geltend gemacht.

(4) Die Online-Versteigerung beginnt für jeden Gegenstand mit einem Startpreis. Die Erhöhung des Gebots hat mindestens in vom Mindestgebot abhängigen Steigerungsschritten zu erfolgen. Der nächst höhere Steigerungsschritt wird automatisch angezeigt. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. Es wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt, der das Gebot der den Bietagent in Anspruch nehmenden Person, innerhalb des vorgegebenen Rahmens automatisch schrittweise erhöht, bis die Person wieder Höchstbietender ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.

(5) Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Versteigerung erfolgen. Die Laufzeit der einzelnen Angebote wird von SA festgelegt. SA behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Laufzeiten zu verlängern oder zu verkürzen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr von SA maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 5 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Online-Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Online-Versteigerung ein Zeitraum von 5 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.

(6) Das abgegebene Gebot des Bieters  ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen von SA als Vertreter des Auftraggebers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. SA ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von der Online-Versteigerung auszuschließen.

(7) Der Bieter, der am Ende der Online-Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Der Zuschlag erfolgt mittels einer Zuschlagsbestätigung per Email ("virtueller Zuschlag"). Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch SA wirksam.

(8) Liegt das Höchstgebot unter dem vom Anbieter angegebenen Mindestpreis, so wird der Zuschlag vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung von SA erteilt, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt SA innerhalb von 3 Werktagen nach Ende der Online-Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

(9) Der Höchstbietende ist an sein abgegebenes Gebot gebunden, während SA berechtigt ist, den Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. In diesem Fall ist der Bieter für die Dauer der von SA festgelegten Frist an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Email-Adresse wirksam.

(10) SA behält sich gemäß § 156 S. 2 Alt. 2 BGB vor, die Online-Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung des Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen.

(11) Sollten ausgeschlossene Personen unter einem Verstoß gegen II. (1) teilnehmen, können sie sich nicht darauf berufen, ihnen gegenüber sei die Online-Versteigerung unwirksam. SA bleibt hingegen dieses Recht vorbehalten.

(12) Für die Freistellung von Rechten Dritter an den angebotenen Gegenständen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

b) Angebot und Vertragsschluss bei „Sofort-Kaufen“

(1) Die Angebote der SA im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers im Onlineshop sind freibleibend und eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. 

(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Prospekte, Infoblätter, Beschreibungen, sonstige Druckschriften o.ä. stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen lediglich nur der Orientierung und der Information des Käufers.

(3) Garantien sind nur verbindlich, wenn und soweit diese vom Hersteller zugesichert sind und sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen vom Auftraggeber aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Im Übrigen gelten die Herstellergarantien für alle von dem  Auftraggeber bzw. SA gelieferten Waren. Der Auftraggeber und auch SA übernimmt selbst keine Garantien. Es werden höchstens die Garantien des Herstellers weitergeleitet.

(4) Das gewünschte Produkt kann unverbindlich nach Registrierung durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb gelegt werden. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit durch Anklicken des Buttons [Warenkorb] unverbindlich angesehen werden.

Die Produkte können jederzeit durch Anklicken des Feldes [Entfernen] und [Aktualisieren] wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Wenn das Produkt im Warenkorb gekauft werden soll, muss der Button [zur Bestellung] angeklickt werden. Es sind dann alle erforderlichen Daten für den Abschluss der Bestellvorgangs anzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem [*] gekennzeichnet. Nach Eingabe der Daten und Auswahl der Zahlungs- und Versandart gelangt man über den Button [Auswählen] zur Bestellseite (Bestätigung), auf der die Eingaben nochmals überprüft werden können.

Bis zu diesem Schritt kann man durch Anklicken des Buttons [zurück] des Browsers zur vorherigen Seite gelangen und die Eingaben korrigieren. Der Vorgang lässt sich jederzeit auch durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Durch Anklicken des Buttons [Jetzt kaufen] wird der Bestellvorgang abgeschlossen.

IV. Ausschluss Widerruf

Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass weder bei der Versteigerung, noch im Rahmen der Option „Sofort-Kaufen“ ein Recht zum Widerruf besteht.

V. Zahlung

a) von Gebotsbetrag und Aufgeld bei Versteigerung

(1) Das vom Bieter neben dem Gebotsbetrag  zu zahlende Aufgeld beträgt derzeit 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

(2) Der Gebotsbetrag, das Aufgeld und die MwSt. sind im Zeitpunkt des Zuschlags mit Erhalt der Zuschlagsbestätigung und der elektronischen Rechnung sofort fällig; bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnung wird nur in elektronischer Form übermittelt. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(3) Die dem Bieter nach Beendigung der Online-Versteigerung zugesandten Zuschlagsbestätigungen/Rechnungen werden vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung übergeben.

(4) SA ist berechtigt, Gebotsbeträge und Nebenleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzuziehen.

(5) Der Bieter wird über die Zahlungsmodalitäten per E-Mail informiert.

(6) Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet, sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro.  Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gebotsbetrages ist der Auftraggeber bzw. SA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut freihändig zu verkaufen oder zu versteigern, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Bieter zu tragen sind.

(8) SA behält sich vor, säumige Bieter von der zukünftigen Teilnahme auszuschließen.

b) von Kaufpreis bei „Sofort-Kaufen“ ; Versandkosten

(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

(2) Die Höhe der Versandkosten sind den Hinweisen zu den Versandkosten (Versandkostentabelle (bitte klicken)) auf der rechten Shopseite zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Versand der Ware nur auf Anfrage und gesonderten Auftrag erfolgt und die Ware andernfalls grundsätzlich am Sitz der SA in Hilden abzuholen ist.

(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die zur Zahlung erforderlichen Daten werden nach Bestellung mitgeteilt.

(4) Die Auslieferung/Übergabe der Ware an den Käufer erfolgt bei den Vorkasse-Zahlungsarten nach Zahlungseingang bei SA.

(5) Hat der Käufer die Unzustellbarkeit einer Sendung zu vertreten, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Sendungen gelten als unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger unter der von ihm angegebenen Adresse nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbrief- oder Paketkasten) oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.

VI. Gefahrübergang und Abholung/Lieferzeit

a) bei Versteigerung

(1) Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des ersteigerten Gegenstandes gehen mit der Übergabe des Gegenstandes auf den Bieter über.

(2) Die tatsächliche Übergabe der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der in V. a) (1) bezeichneten Beträge.

(3) Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme der Gegenstände. Nimmt der Bieter die angebotene Übergabe im Anschluss an den Zuschlag nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch SA, den Auftraggeber oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.

(4) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Bieters und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften des Auftraggebers.

(5) Für schuldhaft verursachte Beschädigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, SA oder Dritten entstehen, haftet der Bieter. Der Bieter übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.

(6) Sämtliche zum Verwertungsumfang gehörenden Gegenstände sind vom Bieter vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Bieter eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist er verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Als Maßstab für eine besenreine Räumung dient die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung.

(7) Sollte das Gelände, auf dem sich die zu versteigernden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme an der Online-Versteigerung betreten werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Jeder Interessent haftet für die von ihm verursachten und verschuldeten Schäden.

(8) Mit der Abholung bzw. dem Abtransport gelten die Gegenstände als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.

(9) Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten nach dem Zuschlag erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(10) Bei der Abholung bzw. Demontage der Gegenstände hat der Bieter oder ein von ihm beauftragter Dritter entsprechende Legitimationsnachweise (z. B. Personalausweis) und einen Ausdruck der Rechnung bzw. etwaige weitere vorher vereinbarte Nachweise vorzulegen.

(11) Für den Fall der schuldhaften Verzögerung der Abholung bzw. der Demontage oder dem Abtransport ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Bieters in Verwahrung zu geben.

(12) Kommt der Bieter in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. SA berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann der Auftraggeber bzw. SA einen Aufwandsersatz von mindestens 350,- € netto pro Tag bzw. die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen.

(13) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, sind der Auftraggeber bzw. SA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut freihändig zu verkaufen oder zu versteigern, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom säumigen Bieter zu tragen sind.

(14) SA behält sich vor, säumige Bieter von der zukünftigen Teilnahme auszuschließen.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Verladung und Versand sind nur bei Frei-Haus-Lieferungen durch den Auftraggeber versichert. Eine Frei-Haus-Lieferung setzt voraus, dass der Käufer dem Auftraggeber bzw. SA einen entsprechenden schriftlichen Auftrag erteilt und dieser vom Auftraggeber bzw. SA ausdrücklich schriftlich angenommen wurde. Die dadurch resultierenden Mehrkosten für Versicherung und Weitertransport zu einer vom Käufer angegebenen Adresse geht zu Lasten des Käufers. Zuvor wird SA dem Käufer die Kosten mitteilen.

(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Auftraggeber bzw. SA die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

(3) Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Falls die Transportversicherung von dem Auftraggeber abgeschlossen wurde, gelten die in der beigefügten Versicherungsbestätigung enthaltenen Bestimmungen.

(4) Die bestellte Ware wird im Falle der Beauftragung des Versandes innerhalb von 24 Stunden nach der Bestellung bzw. bei den Vorkassezahlarten innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang bei SA auf den Weg gebracht. Sonn- und Feiertage sind zu berücksichtigen.

Sollte die Ware wegen einer unvorhersehbaren Verzögerung beim beauftragten Versandunternehmen nicht in der angegebenen Zeit zugestellt werden, wird um unverzügliche Nachricht gebeten.

Die angegebenen Lieferzeiten gelten für den Inlandsversand. Der Versand in das Ausland, sofern angeboten, kann 3-4 Werktage länger dauern.

(5) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Nicht abgerufene, aber bereitgestellte Ware kann auf Kosten und Risiko des Käufers entweder eingelagert oder an diesen abgesandt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung und Versendungsart auszuwählen. Versteigerungswaren sind innerhalb 4 Wochen ab Kaufdatum abzuholen, andernfalls erfolgt eine Berechnung nach Ortsüblichen Einlagerungspreisen. In der Regel - 5€/EuroPalette je Tag 8€/Chap Palette je Tag.

(6) Falls der Verkäufer im Einzelfall aus Kulanz der Stornierung eines Auftrages zustimmt, ist diese erst mit seiner schriftlichen Zustimmung wirksam. Waren, die kundenspezifisch bestellt wurden, können nicht auf dem Kulanzwege geregelt werden. Im Falle einer von dem Verkäufer akzeptierten Stornierung berechnet der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

VII. Besonderheiten bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten

(1) Bei Bietern und Käufern aus EU-Staaten können Online-Versteigerungen und Verkaufsgeschäfte nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer sowie eine Gelangensbestätigung vorliegen, die SA spätestens 10 Tage nach Beendigung der Online-Versteigerung zugesandt wurde.

(2) Bieter und Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an SA zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet.

VIII. Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

a) bei Versteigerung

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von SA auf Zahlung des Aufgeldes und der anteiligen MwSt. ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen SA zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Das Eigentum an den Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Gebotsbetrages nebst Aufgeld und MwSt. auf den Bieter über. Darüber hinaus bleibt SA die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der mit dem Bieter bestehenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von SA auf Zahlung des Kaufpreises ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen SA zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftraggebers.

IX. Gewährleistungsansprüche und Haftung

a) bei Versteigerung

(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Eine vorherige Besichtigung am jeweiligen Standort wird jederzeit zu den von SA angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht.

(2) SA haftet dem Bieter für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) SA haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Es wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(4) SA haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf eine eigene fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(5) SA haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für alle Schäden, die auf Arglist beruhen. Dasselbe gilt für ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die in IX. a) (3) S. 2 enthaltene Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.

(7) SA übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.solar-auctions.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. SA steht insbesondere nicht für eine zeitweilige systembedingte Unerreichbarkeit oder für technische Fehler ein, wenn Gebote infolgedessen keine Berücksichtigung fanden.

(8) Die vorstehenden Regelungen der IX. a) (3) – (7) gelten sinngemäß für den Auftraggeber und seinen mit dem Bieter in IX. a) (1) vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

b) bei „Sofort-Kaufen“

(1) Die Gewährleistungsfrist bei neuen Produkten beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Ablieferung der Sache. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) wegen eines vom Auftraggebers zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Die Gewährleistung ist bei gebrauchten Produkten ausgeschlossen.

(3) SA ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Auftraggeber entgegenzunehmen.

X. Mängelrüge bei „Sofort-Kauf“

Der Käufer hat Mängel bei neuen Produkten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

XI. Hinweis über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

Solche Altgeräte sind nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkauft  der Auftraggeber bzw. SA nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

XII. Pflichten gemäß Verpackungsgesetz 

SA verkauft und versteigert Waren ausschließlich namens und im Auftrag seiner Auftraggeber und ist damit weder Hersteller noch Vertreiber im Sinne des VerpackG und übernimmt für seine Auftraggeber daher keinerlei Verpflichtungen nach dem VerpackG. Mit der Erteilung des Auftrags an SA zur Versteigerung/Verkauf von Waren erklären die Auftraggeber, dass Sie ihren nach dem VerpackG bestehenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen und insbesondere die erforderliche Registrierung vorgenommen haben.

XIII. Datenschutz

Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch den Auftraggeber bzw. SA, oder durch den Auftraggeber bzw. SA beauftragte Dritte im Namen des Auftraggebers bzw. SA erfolgen, ist dieser berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Auftraggeber bzw. SA ist berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie der EU-DSGVO werden eingehalten. Einzelheiten unter Datenschutzerklärung 

XIV. Gerichtsstandsvereinbarung, Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Erfüllungsort bei Zahlungen ist Hilden.

XV. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden existieren nicht und sind unwirksam.

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis hervorgehenden Verpflichtungen und Streitigkeiten ist Düsseldorf. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl den Auftraggeber auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

 


1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform www.solar-autions.com („Plattform“). Diese ist ein Angebot der Solar Auctions GmbH („SolarAuctions“). Sämtliche Angebote, Vereinbarungen und deren Erfüllung, soweit sie sich auf Aufträge und Auftragsanbahnungen für SolarAuctions zu Zwecken des Verkaufs (oder Vermittlungsgeschäfte zum Verkauf) durch Versteigerung, Online-Auktion, Privatverkauf oder anderweitig) von Gütern, nachfolgend auch als der „Auftrag“ bezeichnet, beziehen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive der Nutzungsbedingungen der SolarAuctions. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie mit SolarAuctions ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
 
2. Die AGB finden ausschließlich und nur Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich ihrer Vertreter, Prokuristen, Rechtsnachfolger und Erben (Auftraggeber.
 
3. Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
 
4. Der der SolarAuctions erteilte Auftrag ist exklusiv, der Auftraggeber darf für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Durchführung des Auftrags keinen vergleichbaren Vertrag mit Dritten im Zusammenhang mit den gleichen Waren abschließen, es sei denn, es ist mit der SolarAuctions ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
 
5. Soweit sich die SolarAuctions zur Erfüllung des Auftrag Erfüllunggehilfen bedient und mit diesen Verträge schließt, so werden auch deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Inhalte dieser Verträge Bestandteil des Vertrages SolarAuctions und dem Auftraggeber
 
 
1. Alle Angebote der SolarAuctions sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. 
 
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Katalogen und sonstigen Unterlagen behält sich SolarAuctions Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder offengelegt, noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden und müssen auf Verlangen der SolarAuctions unverzüglich zurückgegeben werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, die als 'vertraulich' bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der SolarAuctions.
 
3. Versendet SolarAuctions Angebote/oder andere Dokumente ist SolarAuctions nicht verpflichtet, einen Auftrag zu akzeptieren. Diese Angebote sind ebenfalls unverbindlich.
 
4. Enthält ein Angebot der SolarAuctions einen Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag, so ist dieser Zeitplan für die SolarAuctions verbindlich, wenn und soweit der Vertrag bedingungslos innerhalb der im Auftrag angegebenen Frist erfüllt wird und der Auftraggeber in vollem Umfang seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag innerhalb der angegebenen Frist nachkommt, so dass SolarAuctions den Zeitplan einhalten kann, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden.
 
 
1. Ungeachtet der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag zwischen der SolarAuctions und dem Auftraggeber nur zustande, nachdem SolarAuctions eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten hat, wobei das Eingangsdatum entscheidend ist. Die Zustimmung muss dem Angebot entsprechen, Abweichungen/Änderungen und Nebenabreden, auch wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden, werden nur wirksam, wenn SolarAuctions ausdrücklich schriftlich zustimmt.  
 
2. Für alle Aufträge, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot verschickt wird, gilt die in der Rechnung enthaltene Leistungsbeschreibung als korrekt und umfassend im Sinne der Vereinbarung, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem Inhalt innerhalb von drei Werktagen nach dem Rechnungsdatum.
 
3. SolarAuctions ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Auftraggebers bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung  (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden.
 
4. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von SolarAuctions erforderlich ist und schützenswerte Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird SolarAuctions die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
 
5. Der Auftraggeber kann bei SolarAuctions Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
 
6. Voraussetzung des Vertragsabschlusses und -erfüllung ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Bestehen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor der Angebotsannahme mitzuteilen. Werden der SolarAuctions vor, während oder nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz, eidesstattliche Versicherung, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang, Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, Vorräten, Außenständen, usw.) bekannt, ist SolarAuctions  vor einer (weiteren) Vertragserfüllung berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheiten oder Barzahlungen zu verlangen, weitere Lieferungen hinauszuschieben oder Lieferungen zu unterlassen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
 
7. Der Auftraggeber ist nach Durchführung des Auftrags berechtigt, bei SolarAuctions schriftlich  unter Angabe wichtiger Gründe zu beantragen, die Erbringung von Leistungen, die mit dem Zeitplan im Widerspruch stehen, einmalig für eine maximale Dauer von 3 Monaten auszusetzen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieses Aussetzungsantrages zahlt der Auftraggeber an SolarAuctions eine Entschädigung für die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten und eine Vorauszahlung in Höhe von 10 Prozent der geschätzten Einnahmen.
 
8. Der Auftraggeber ist zur lastenfreien Lieferung und Übereinstimmung der Waren, die im Namen der SolarAuctions verkauft werden, verpflichtet. Stellt sich nach der Abwicklung des Auftrags heraus, dass Waren mit Rechten Dritter belastet sind oder zu einem späteren Zeitpunkt belastet sein werden oder deren Beschaffenheit nicht mit den Angaben im Auftrag übereinstimmen, was dazu führt, dass sie nicht bzw. nicht zu einem optimalen Preis verkauft werden können, muss der Auftraggeber der SolarAuctions für die damit verbundenen Kosten und den entgangenen Gewinn einen Schadensersatz in Höhe des geschätzten Wert der Waren für den Verkauf/Auktion zahlen. Verletzt die Ware Patente, Gebrauchsmuster, Marken sowie sonstige Schutz- und Urheberrechte, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die SolarAuctions von sämtlichen dadurch entstandenen Schäden, insbesondere durch die Verfolgung der Rechtsverletzung durch Dritte, freizustellen.
 
9. Die Ware wird an den Meistbietenden verkauft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
 
 
1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ohne Mehrwertsteuer, sonstige Steuern, Abgaben und Rechte; in Euro, exklusive etwaiger Wechselkursveränderungen 
 
2. SolarAuctions ist im Falle der Erhöhung von einem oder mehrerer Kostenfaktoren berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, mit der Maßgabe, dass bereits bekannte künftige Preiserhöhungen bereits in der Auftragsbestätigung anzugeben sind.
 
3. Sind in einem Auftrag Verkäufe vor und nach dem geplanten Verkaufszeitpunkt enthalten, gelten die von SolarAuctions festgelegten Preise.
 
 
1. SolarAuctions ist berechtigt, den Auftrag vorzeitig zu kündigen, sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommen, nachdem er (falls erforderlich) dazu aufgefordert wurde. Für diesen Fall der vorzeitigen Beendigung hat der Aufgtraggeber der SolarAuctions für den erlittenen bzw. den noch zu erleidenden finanziellen Schaden inklusive entgangenen Gewinn Schadensersatz zu zahlen.
 
2. Im Fall einer Veränderung der Umstände, die nicht aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, infolgedessen der Auftrag nach vernünftigem Ermessen nicht mehr oder nicht mehr unverändert erfüllt werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag nach vorheriger schriftlicher Information der SolarAuctions zu kündigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der SolarAuctions für die aufgrund der Kündigung entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn einen Schadensersatz zu zahlen. Der entgangene Gewinn berechnet sich aus den geschätzten Verkaufserlösen zum vereinbarten Zeitpunkt der Veräußerung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Schadensersatz innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Kündigung an SolarAuctions zu zahlen.
 
1. Die Parteien können die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag aussetzen, soweit diese Erfüllung durch folgende Umstände verhindert oder auf unzumutbare Weise erschwert wird: Naturkatastrophen, Streiks, Sabotage, Aussperrungen, Embargos, Einfuhrbeschränkungen, Überfüllung von Häfen, Mangel an üblichen Transportmitteln, Arbeitsstreitigkeiten, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Operationen, terroristische Be¬drohungen oder Akte, bürgerliche Unruhen, widerrechtliche Ergreifung der zivilen oder militärischen Regierungsgewalt, Beschränkungen für den Energieverbrauch, ein durch die in diesem Artikel genannten Umstände verursachter Lieferverzug seitens Unterauftragnehmern oder durch sonstige Umstände, die nicht im Einflussbereich der betroffenen Partei liegen („höhere Gewalt“).
 
2. Die Partei, die geltend macht, von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen zu sein, setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich per Einschreiben vom Beginn und dem Ende des betreffenden Ereignisses in Kenntnis.
 
3. Ist das Ereignis höherer Gewalt dauerhafter Natur, haben die Parteien die Möglichkeit eine Absprache in Bezug auf die Kündigung des Vertrages und die damit verbundenen Konsequenzen zu treffen.
 
4. SolarAuctions ist berechtigt, vom Auftraggeber für den Teil der im Rahmen der Vertragserfüllung erbrachten Leistungen eine Zahlung zu verlangen, bevor endgültig geklärt ist, ob tatsächlich ein Fall höherer Gewalt vorlag.
 
 
1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Katalogen, Skizzen, Entwürfen, Modellen und dergleichen, die durch oder im Namen der SolarAuctions in Erfüllung des Vertrages erstellt wurden, sind unveräußerliches Eigentum der SolarAuctions, dies gilt auch für das Recht, Obengenanntes zu nutzen.
 
2. Der Auftraggeber sichert zu, dass die bereitgestellten Angaben oder der an SolarAuctions erteilte Auftrag nebst Waren die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken-, sowie sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt. Der Auftraggeber gewähr-leistet insoweit die Mängelfreiheit der angebotenen Waren. 
 
3. Im Falle der Inanspruchnahme der SolarAuctions durch Dritte entschädigt der Auftraggeber SolarAuctions in vollem Umfang für alle direkten und indirekten Schäden und Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Ansprüche, die Dritte infolge der Verletzung der unter Ziffer 2. dieser Bestimmung festgelegten Garantie gegen SolarAuctions haben.
 
 
1. Der Auftraggeber sichert zu SolarAuctions noch vor der Abgabe des Angebots alle nach vernünftigem Ermessen notwendigen Informationen zukommen zu lassen, um eine genaue und sorgfältige Schätzung aller Umstände für die Vertragserfüllung zu ermöglichen.
 
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SolarAuctions über eine mögliche Nichtübereinstimmung von Waren, Ansprüchen Dritter, Pfändung, Eigentumsvorbehalt, Pfandrechten, gefährliche Stoffe und Kontamination zu informieren. Der Auftraggeber muss seinen Anspruch auf die zu verlaufenden Waren und seine Befugnis, Vereinbarungen mit SolarAuctions eingehen zu dürfen, nachweisen.
 
3. Sowohl auf Verlangen, als auch unaufgefordert, informiert der Auftraggeber die SolarAuctions während des Vertragsverhältnisses schriftlich über alle relevanten Entwicklungen bzw. teilt neue Angaben, die für die Vertragserfüllung wichtig sind. Mit.
 
4. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten im Rahmen der Bereitstellung dieser Information, sofern nicht anders vereinbart.
 
 
1. Schadensersatzansprüche aus Vertrag, vertragsähnlichen Beziehungen und aus unerlaubter Handlungen, die aus einem Verhalten von Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der SolarAuctions beruhen sind nur in folgendem Umfang gegeben:
 
  • bei Vorsatz, in voller Höhe;
     
  • bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, der durch die verletzte Pflicht verändert werden soll;
     
  • in anderen Fällen, nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und den jeweiligen Rechnungsbetrag in Bezug auf die Kosten, die mit der von SolarAuctions vorgenommenen Tätigkeit zusammenhängen.
     
  • darüber hinaus, soweit SolarAuctions gegen die auftretenden Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Wünscht der Auftraggeber weitergehenden Versicherungsschutz, so bleibt den Parteien eine individuelle Absprache vorbehalten.
 
2. Für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und sonstige Vermögensschäden sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die SolarAuctions nur, wenn ein grobes Verschulden der SolarAuctions oder eines leitenden Angestellten der SolarAuctions vorliegt.
 
3. Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 1. dieser Bestimmung gilt nicht bei der Haftung für Schäden an Leben, Leib und Gesundheit und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
4. SolarAuctions behält sich vor, den Ersatzanspruch um das Mitverschulden des Auftraggebers zu kürzen (§ 254 BGB).
 
 
1. Hat SolarAuctions ausdrücklich schriftlich zugestimmt, dass der Vertrag die Übergabe von vollständig geräumten und/oder besenrein gesäuberten (Produktions-)Stätten und Immobilien vorsieht, in denen sich die zu verkaufenden Waren befunden haben, so umfasst diese Vereinbarung nicht solche Arbeiten wie die Beseitigung von entzündbaren und/oderchemischen Flüssigkeiten, Stoffen oder Gasen, Altlasten, asbesthaltigen Materialien, u.a. , es sei denn, es wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
 
2. Bekommt SolarAuctions während des Vertragsverhältnisses Kenntnis von den unter Ziffer 1. dieser Bestimmung genannten Umständen, so muss SolarAuctions den Auftraggeber informieren und die beiden Parteien werden sich miteinander beraten.
 
3. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die mit den zusätzlichen Arbeiten und den erforderlichen Einrichtungen beim Vorhandensein dieser Waren verbunden sind.
 
4. Sind für die Lieferung von Waren Demontage- und /oder Abbrucharbeiten notwendig, so muss der Auftraggeber SolarAuctions informieren und die erforderliche(n) Genehmigung(en) Sorge tragen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.
 
5. Der Auftraggeber oder einer seiner Vertreter haben die Arbeiten bei der Lieferung der verkauften Waren, der Übergabe von (Produktions-)Stätten und Gebäuden sowie im Falle von Abbruch zu überwachen. SolarAuctions ist für die Organisation und Koordinierung dieser Arbeiten verantwortlich.
 
 
1. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen, nachdem die beauftragte Dienstleistung erbracht wurde, schriftlich unter Angabe von Art und Grund der SolarAuctions mitgeteilt werden, anderenfalls werden diese von SolarAuctions nicht anerkannt.
 
2. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen schriftlich erfolgen und bei SolarAuctions innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen.
 
3. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte(n) Dienstleistung(n) und/oder Rechnung als genehmigt. SolarAuctions akzeptiert keine Reklamationen nach Ablauf dieser Frist.
 
4. Ist die Reklamation nach Ansicht der SolarAuctions begründet, muss sie nur die vereinbarte(n) Dienstleistung (en) zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten erbringen   oder eine Ersatzvergütung anbieten. Der Auftraggeber räumt der SolarAuctions hinsichtlich der Wahl Ermessen ein.
 
5. Die Verpflichtung des Auftraggebers zum Ausgleich der Rechnung, die Anlass zur Reklamation gegeben hat, wird nur dann und in dem Umfang ausgesetzt, wie die Reklamation für begründet befunden wird. Die Aussetzung der Zahlung endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Reklamation behoben ist.
 
 
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von SolarAuctions benanntes Bankkonto zu erfolgen. Das auf den Kontoauszügen ausgewiesene Datum des Zahlungseingangs ist für den Zeitpunkt der Zahlung entscheidend. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der SolarAuctions.
 
2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist SolarAuctions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Kostenpauschale von 40,00 € zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
3. Hat der Auftraggeber außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten, auch Abholungskosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
 
4. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder bestehen Umstände, die auf eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse beziehungsweise seiner Kreditwürdigkeit schließen lassen, ist der Ersteller nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und im Falle des Zahlungsverzugs Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
 
5. Alle von SolarAuctions an den Auftraggeber zu zahlenden Beträge aus Verkäufen und Versteigerungen sind diesem innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Käufer die Ware erhalten hat, nach Abzug der vom Auftraggeber an SolarAuctions zu zahlenden Beträge, auf das vom Auftraggeber angegebene Bankkonto zu überweisen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.
 
6. Holt oder bezahlt der Käufer die Waren nicht spätestens am letzten Tag der Abholung, gilt dies als Nichterscheinen. SolarAuctions ist in diesem Fall berechtigt, den Verkauf zu beenden und die Waren so bald wie möglich erneut zum Verkauf anzubieten.
 
 
Solar Auctions ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder sofort die Zahlung aller Beträge, die der Auftraggeber SolarAuctions für die von ihr erbrachten Leistungen schuldet, in voller Höhe zu verlangen, dies gilt unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz für Kosten, Verluste und Zinsen, wenn
 
  • der Auftraggeber Insolvenz anmelden, sich zahlungsunfähig erklärt, den Nachlass oder Vermögenswerte abtreten muss, einen Zahlungsaufschub beantragt oder eine Umschuldungsvereinbarung abschließt oder sein Eigentum ganz oder teilweise gepfändet wird oder
     
  • verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird oder
     
  • seine gesetzlichen Verpflichtungen oder derjenigen nach diesen AGB, insbesondere die Informationspflichten, nicht erfüllt oder
     
  • einen Rechnungsbetrag oder einen Teil dessen nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bezahlt. 
 
 
SA verkauft und versteigert Waren ausschließlich namens und im Auftrag seiner Auftraggeber und ist damit weder Hersteller noch Vertreiber im Sinne des VerpackG und übernimmt für seine Auftraggeber daher keinerlei Verpflichtungen nach dem VerpackG. Mit der Erteilung des Auftrags an SA zur Versteigerung/Verkauf von Waren erklären die Auftraggeber, dass Sie ihren nach dem VerpackG bestehenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen und insbesondere die erforderliche Registrierung vorgenommen haben.
 
 
1. Für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SolarAuctions und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
 
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis hervorgehenden Verpflichtungen und Streitigkeiten ist Hilden. SolarAuctions ist jedoch berechtigt nach ihrer Wahl, den Auftraggeber auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
 
3. Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit dem Ersteller über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
Stand Januar 2018